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Seit der Verabschiedung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind zehn Jahre vergangen. Damit hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung teils sofort – etwa das Diskriminierungsverbot – und teils schrittweise – zum Beispiel die Barrierefreiheit – umzusetzen.
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) hat geprüft, welche wichtigen Artikel bisher nicht ausreichend oder gar nicht umgesetzt wurden und Vorschläge zur Verbesserung der Menschenrechtslage Behinderter in Deutschland gemacht. Einige der wichtigsten stellen wir hier vor.
Horst Frehe, ehemaliger Richter am Sozialgericht Bremen, und Nancy Poser, Richterin am Amtsgericht Trier, haben als Mitglieder des Forums behinderter Juristinnen und Juristen den Umsetzungsstand der UN-BRK in Deutschland kommentiert und Forderungen zu ihrer Umsetzung aufgestellt. Wir zeigen Ihnen die Kommentare zu vier der wichtigsten Artikel. Hier können Sie die vollständige Fassung lesen.
Illustration: Luise Charlotte Klett
Wo muss bei der Umsetzung der Verpflichtung zur Barrierefreiheit noch nachgebessert werden?
Kommentar zu Artikel 9 der UN-BRKWelche entscheidenden Regelungen müssen noch eingelöst werden?
Kommentar zu Artikel 19 der UN-BRKWie können die richtigen Voraussetzungen für ein inklusives Bildungssystem geschaffen werden?
Kommentar zu Artikel 24 der UN-BRKWoran mangelt es bei der Umsetzung der Richtlinien für
einen inklusiven Arbeitsmarkt
Noch
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