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Rechtlich fehlt noch einiges
Seit der Verabschiedung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind zehn Jahre vergangen. Damit hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung teils sofort – etwa das Diskriminierungsverbot – und teils schrittweise – zum Beispiel die Barrierefreiheit – umzusetzen.
Horst Frehe, ehemaliger Richter am Sozialgericht Bremen, und Nancy Poser, Richterin am Amtsgericht Trier, haben als Mitglieder des Forums behinderter Juristinnen und Juristen den Umsetzungsstand der UN-BRK in Deutschland kommentiert und Forderungen zu ihrer Umsetzung aufgestellt. Wir zeigen Ihnen die Kommentare zu vier der wichtigsten Artikel. Hier können Sie die vollständige Fassung lesen.