Das wir gewinnt

Häufige Fragen

 

Antwort von Ali Atak:

Das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland unterstützt Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Arbeitgeber, die einen Mensch mit einer Schwerbehinderung beschäftigen möchten bzw. schon beschäftigen. Um Betrieben zusätzliche Ansprechpartner*innen vor Ort anzubieten, werden Fachberater*innen für Inklusion bei einigen Kammern im Rheinland, wie bei der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg , gefördert. Diese Kooperation soll die Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung weiter voranbringen.

Im Kammerbezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg machen da Existenzgründer*innen und Selbstständige keine Ausnahme. Menschen mit einer Schwerbehinderung und deren gleichgestellte haben die Möglichkeit, bei der Existenzgründung ein Darlehen vom Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland zu erhalten. Ähnlich wie bei der Teilhabe am Arbeitsleben bei Arbeitnehmer*innen wird auch hier jeder Fall individuell geprüft. Eine Voraussetzung für das Darlehen ist beispielsweise der Businessplan.

Selbstständige mit einem Grad der Behinderung von 50 oder deren gleichgestellte werden ähnlich wie Arbeitnehmer*innen unterstützt. Wenn behinderungsbedingt technische Hilfsmittel nötig sind, um die selbstständige Tätigkeit fortzuführen, werden diese vom Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland bezuschusst. Zudem kann es auch vorkommen, dass neben der Ausstattung des Arbeitsplatzes im Büro auch der Homeoffice-Arbeitsplatz mit technischen Hilfsmitteln ausgestattet wird. Es sind aber wie immer Kann-Maßnahmen und wie erwähnt wird jeder Fall individuell geprüft und entschieden. 

In anderen Bundesländern gibt es unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen. Näheres erfahren Sie auf Nachfrage bei ihren Kammern oder den zuständigen Inklusionsämtern. Um einen Überblick zu erhalten, ist die Smartphone-Applikation „Förderfinder“ von Rehadat empfehlenswert. 

Tipp: für Existenzgründer*innen und Selbstständige empfehle ich, sich mit den Kolleg*innen der Abteilung Unternehmensförderung bei den Kammern in Verbindung zu setzen. Die Kolleg*innen kennen sich in der Förderlandschaft aus, können dem*der Existenzgründer*in unterstützend beim Businessplan zur Seite stehen und haben, unabhängig von der Zielgruppe, interessante Veranstaltungsangebote.

Zusätzlich ist es sinnvoll, Kontakt zu den Berater*innen der Agentur für Arbeit aufzunehmen. Förderungen vom Inklusionsamt für Menschen mit einer Schwerbehinderung schließen nicht automatisch die allgemein vorhandenen Zuschüsse aus.


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Antwort von Birgit Gräf Schmaljohann:

Das Budget für Arbeit erleichtert Menschen mit Behinderung der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt und ermöglicht damit eine dauerhafte Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Das Budget für Arbeit beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber sowie Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz. Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, können ein Budget für Arbeit beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf den S eiten der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) .

Zusätzlich zum Budget für Arbeit gibt es seit Anfang 2020 auch das Budget für Ausbildung. Es soll (jungen) Menschen mit Behinderungen eine reguläre Ausbildung als Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen ermöglichen. Das Budget für Ausbildung zielt auf die Erstausbildung am Übergang von der Schule in den Beruf ab. Es umfasst sowohl anerkannte Ausbildungsgänge als auch Fachpraktiker*innen-Berufe, die theoriegeminderte Ausbildungsinhalte aufweisen können. Die Ausbildungsvergütung wird im vollen Umfang vom Leistungsträger gezahlt. Neben der Ausbildungsvergütung werden auch die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz bezahlt. Leistungsträger ist in der Regel die zuständige Agentur für Arbeit. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz ". 

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Antwort von Dr. Petra Anders:

Akademiker*innen mit Behinderung haben leider noch immer geringere Karriere- und Beschäftigungschancen in hochqualifizierten Berufsfeldern als nicht behinderte Akademiker*innen. Doch an dieser Situation lässt sich (immer) etwas ändern.

Denn es gibt ganz unterschiedliche Dinge und Wege, um berufliche Teilhabe von Akademiker*innen mit Behinderung zu ermöglichen bzw. voranzutreiben. Das bedeutet zwar, dass es keinen allgemeingültigen und universellen „Waschzettel“ gibt, aber gerade darin liegt das Potenzial.

Außerdem profitieren nicht nur Akademiker*innen mit Behinderung, wenn ihre Chancen zur beruflichen Teilhabe und ihre beruflichen Perspektiven ausgebaut werden. Die Erfahrung zeigt, dass es häufig konkrete Beispiele braucht, um zu sensibilisieren und dazu beizutragen, dass sich die Karrierechancen von Akademiker*innen mit Behinderung positiv verändern. Diese Beispiele können konkrete Projekte wie AKTIF sein, die Arbeitgeber*innen als Vorbild dienen können, oder auch konkrete Erfahrungen, die im Arbeitsalltag gesammelt wurden und werden. So wirken sich z.B. Teams aus Akademiker*innen mit und ohne Behinderung positiv auf den Arbeitsalltag aus, da in ihnen – ganz allgemein und nicht nur bezogen auf Behinderung – z.B. neue Blickwinkel und Themenschwerpunkte entstehen können, aber auch neue Lösungsstrategien entwickelt werden.

Mit anderen Worten: In diesen Teams wird Kreativität im Umgang mit inhaltlichen und organisatorischen Herausforderungen im Arbeitsalltag sehr begünstigt. Andere positive Einflüsse können beispielsweise ein Führungsstil sein, der sich durch Offenheit und flache Hierarchien auszeichnet, das Bestreben, Kommunikation am Arbeitsplatz möglichst barrierearm zu gestalten, oder Technik im Sinne einer inklusiveren Arbeitswelt zu nutzen. So könnten z.B. Video-Calls, dort wo sie es behinderten Akademiker*innen erleichtern, beruflich teilzuhaben, auch nach der Pandemie beibehalten werden. 

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