Inklusionsbetrieb Jugendherberge Bayreuth
Vielfalt am Arbeitsplatz
Die Jugendherbergen bieten in erster Linie Übernachtungsangebote für Kinder und Jugendliche, einzeln oder als Klassen- oder Vereinsgruppen. Daneben stehen sie für pädagogisch wertvolle Programme. Dazu gehören vielfältige Bildungs-, Begegnungs-, Erlebnis- und Erholungsangebote. Sie sind zielgruppenspezifisch, befassen sich mit den Themen Umwelt, Gesundheit, Sport, Kultur und Soziales Lernen und finden verstärkt in Zusammenarbeit mit entsprechenden Trägern statt.
Die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Integrationsfachdienst ist genauso gegeben wie mit der örtlichen Arbeitsagentur.
Das DJH LV Bayern e.V. möchte eine offene und achtsame Atmosphäre in der Jugendherberge schaffen, die auch für neue Kundenkreise wie zum Beispiel inklusive Schulgruppen und einzelreisende Menschen mit Behinderung ansprechend sind. Durch die Gründung eines Inklusionsbetriebes wird das besondere Profil der Jugendherbergen, nicht nur Hostel (günstiger Übernachtungsort), sondern ein Lern- und Bildungsort für junge und junggebliebene Menschen zu sein, verstärkt. Inklusion wird als gelebtes Lernen und Leben möglich, und zwar sowohl für alle Mitarbeitenden als auch für die Gäste.
Die Menschen mit Behinderung können sich in der besonderen Atmosphäre der Jugendherberge (überwiegend junge Menschen und Familien) beruflich qualifizieren und erproben. Dadurch können sie langfristig Fertigkeiten und Selbstbewusstsein gewinnen, um auch in anderen Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes gegebenenfalls einen Arbeitsplatz zu erhalten.
Das Inklusionsunternehmen könnte so zum Sprungbrett für Menschen mit Behinderung in die gewerbliche Wirtschaft (Hotellerie) werden, in der zunehmend ein Personalmangel festzustellen ist. Ziel muss es also sein, innerhalb des Projektzeitraumes das Inklusionsunternehmen so zu entwickeln, dass nachhaltig der Einsatz, die Ausbildung und Qualifizierung von Menschen in und für den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht wird.
Mit dem Förderprogramm Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen fördert die Aktion Mensch auf Dauer angelegte Vorhaben, die sich nach dem Auslaufen der Förderung selbst weitertragen. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten für den Auf- oder Ausbau von Inklusionsunternehmen in den ersten Geschäftsjahren. Damit sind Leitungs- und Betreuungskräfte sowie Verwaltungskosten gemeint.
Ziel ist die Schaffung von Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen nach § 215 SGB IX.
Das Vorhaben:
Die Jugendherberge Bayreuth entwickelt sich von 34 Zimmern mit insgesamt 142 Betten zu einem Haus mit 52 Zimmern und 180 Betten weiter. Dadurch ergibt sich nicht nur eine quantitative (mengenmäßige) Steigerung der Übernachtungsmöglichkeiten, sondern auch eine qualitative Verbesserung (mehr Doppelzimmer, weniger Mehrbettzimmer).
Durch diese Erweiterung steigt die Anzahl der Arbeitsplätze in der Jugendherberge von 12 auf 17. Die Anzahl der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung steigt von zwei auf acht. Wodurch aus der Jugendherberge ein Inklusionsunternehmen (mehr als 40 Prozent der Mitarbeiter haben eine Behinderung) wird.
Weiterführende Informationen zum Projekt
Abgrenzung zu bisherigen Aktivitäten:
Ein Gebäudeneubau ermöglicht die Gründung und den Betrieb eines Integrationsbetriebes und damit die Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen. Durch den örtlichen, organisatorischen und inhaltlichen Neuanfang ist eine Abgrenzung völlig gegeben.
Was wird konkret gefördert?
In diesem Projekt werden Personalkosten in Form von zwei Leitungskräften (zu 100 Prozent, also Vollzeitkräfte) gefördert. Diese dienen als arbeitsbegleitende Unterstützung und haben unter anderem die Aufgaben einen Personalentwicklungsplan bereitzustellen und Lösungen für in Arbeit und Kommunikation auftretende Konflikte zu erarbeiten. Es gilt, Hemmschwellen abzubauen und die Rahmenbedingungen der Arbeit so zu gestalten, dass sie sozialen Austausch, Kommunikation und Weiterentwicklung ermöglichen.
Wer ist die Zielgruppe?
1. Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen aufgrund der Art und Schwere der Behinderung, die trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten nicht überwunden werden können (§215, 1 SGB IX).
2. Psychisch kranke, geistig oder körperlich behinderte Menschen, die sonst keine Aussicht auf Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben.
Die Menschen mit Behinderung können sich - im Sinne des § 215 SGB IX - in der besonderen Atmosphäre der Jugendherberge (überwiegend junge Menschen und Familien) beruflich qualifizieren und erproben. Dadurch können sie langfristig Fertigkeiten und Selbstbewusstsein gewinnen, um auch in anderen Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes gegebenenfalls einen Arbeitsplatz zu erhalten.
Das Integrationsunternehmen könnte so zum Sprungbrett für Menschen mit Behinderung in die gewerbliche Wirtschaft (Hotellerie) werden, in der zunehmend ein Personalmangel festzustellen ist. Ziel muss es also sein, innerhalb des Projektzeitraumes das Integrationsunternehmen so zu entwickeln, dass nachhaltig der Einsatz, die Ausbildung und Qualifizierung von Menschen in und für den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht wird.
Welche besonderen Anforderungen gab es an das Projekt?
- Eine Stellungnahme oder ein Bewilligungsbescheid zu dem Vorhaben vom zuständigen Inklusionsamt ist notwendig.
- Ebenfalls notwendig ist ein unabhängiges betriebswirtschaftliches Gutachten. Darin sollte es über die Lage des Betriebes (Standort) und die wirtschaftliche Perspektive (Einschätzung darüber, dass sich der Inklusionsbetrieb nach der Förderung allein trägt) gehen.
Darin sollte es über die Lage des Betriebes (Standort) und die wirtschaftliche Perspektive (Einschätzung darüber, dass sich der Inklusionsbetrieb nach der Förderung allein trägt) gehen.
Wie wurde die Barrierefreiheit mitgedacht?
Alle Gebäudebereiche sind mittels eines Fahrstuhls barrierefrei und somit für Mitarbeitende und Gäste mit Behinderung erreichbar.
Gab es noch weitere Fördermittelgeber?
Ja, das Inklusionsamt.
Gab es weitere Förderanträge bei der Aktion Mensch?
Ja, im Bereich der Investitionsförderung zum Auf- oder Ausbau von Inklusionsunternehmen oder Zuverdienstbetrieben. Dabei wurden die Investitionskosten des Gebäudeneubaus gefördert.
Der Projekt-Partner hatte auch die Möglichkeit, eine Planungsphase zu beantragen. In dem "Förderangebot Projektförderung: Konzeptentwicklung neue Inklusionsunternehmen oder Zuverdienstbetriebe" hätte er bis zu 20.000 Euro erhalten können.
Auf welchen Themen liegt bei der Antragsprüfung besonderes Augenmerk?
- Die Schaffung von Arbeitsplätzen und die wirtschaftliche Perspektive
- Die Erfahrung des Projekt-Partners in der Begleitung oder Anleitung der Zielgruppe