
Sonderförderung
Ukraine
Wir möchten Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche sowie deren Begleitung, die aufgrund des Krieges in der Ukraine fliehen, in Deutschland bei ihrem Ankommen unterstützen.
Fördermittel für die "Sonderförderung Ukraine" ausgeschöpft
Liebe Projekt-Partner,
die Mittel der "Sonderförderung Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen" sind ausgeschöpft: Ab dem 17. Mai 2022 können wir daher leider keine weiteren Anträge mehr annehmen.
Die Anzahl der Projektanträge hat uns überwältigt. Seit dem Start der Sonderförderung am 11. März 2022 sind bei uns insgesamt 969 Anträge mit einem Gesamt-Fördervolumen von 59.751.475,53 Millionen Euro eingegangen. Wir werden nun mit Hochdruck alle bis zum 17. Mai 2022 eingereichten Anträge bearbeiten und Ihnen so schnell wie möglich eine Rückmeldung geben.
Ihnen allen an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für Ihr großes Engagement, den Menschen mit Behinderung sowie Kindern und Jugendlichen nach der Flucht aus der Ukraine eine Zuflucht in Deutschland zu geben und sie beim Ankommen zu unterstützen.
Ukrainekrieg: Hilfe für geflüchtete Menschen –
pro Projekt bis zu 100.000 Euro
Der Krieg in der Ukraine zwingt Millionen von Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen. Wir wollen helfen, Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen sicheres Ankommen und den schnellen Zugang zu unterstützenden Angeboten zu ermöglichen und ihnen ein Gefühl der Sicherheit und der Wertschätzung zu vermitteln.
Daher haben wir die "Sonderförderung Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen" in Höhe von 20 Millionen Euro eingerichtet, um die Lage der Geflüchteten sowie die Möglichkeiten der Helfer*innen unbürokratisch und schnell zu verbessern.
Wie funktioniert das genau?
Die Mittel der "Sonderförderung Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen" sind ausgeschöpft. Wir können wir daher leider keine weiteren Anträge mehr annehmen.
Freie gemeinnützige Organisationen konnten bis zum 17. Mai 2022 einen Antrag zur Unterstützung von geflüchteten Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen sowie deren Begleitung in unserem Antragssystem stellen.
Wir fördern im Rahmen einer Projektförderung in Deutschland:
- Offene Angebote (zum Beispiel Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, Kurse für kreatives Arbeiten, Sportangebote)
- Zusätzliche befristete Beratungsangebote (zum Beispiel die Unterstützung bei der Antragstellung für Wohnen, Arbeit, Kindertageseinrichtung und Schule, Gesundheit, finanzielle Leistungen, Perspektivberatung, Orientierung im Sozialraum)
- Zusätzliche befristete Angebote zur psychosozialen Betreuung traumatisierter Menschen
- Das ehrenamtliche Engagement auf lokaler Ebene (zum Beispiel durch Koordinierung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen bei
dem Aufbau eines Patenschaft-Modells)
Alle Details zum Förderprogramm finden Sie in unseren Förderbestimmungen.
Was wir fördern
Förderhöhe und Laufzeit:
- bis zu 95 Prozent der Personal-, Honorar-, Sach- und Investitionskosten = maximal 90.000 Euro
- bis zu 95 Prozent der Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit = maximal 10.000 Euro
- Laufzeit: bis 1 Jahr
Was wir fördern:
- Offene Angebote (zum Beispiel Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, Kurse für kreatives Arbeiten, Sportangebote, Sprachkurse)
- Zusätzliche befristete Beratungsangebote (zum Beispiel die Unterstützung bei der Antragstellung für Wohnen, Arbeit, Kindertageseinrichtung und Schule, Gesundheit, finanzielle Leistungen, Perspektivberatung, Orientierung im Sozialraum)
- Zusätzliche befristete Angebote zur psychosozialen Betreuung traumatisierter Menschen
- Das ehrenamtliche Engagement auf lokaler Ebene (zum Beispiel durch Koordinierung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen bei
dem Aufbau eines Patenschaft-Modells)
Hinweis: Es werden ausschließlich Projekte in Deutschland gefördert.
Förderfähige Kosten:
- Personal-/Honorarkosten, Sachkosten, Investive Kosten für Einrichtung /Ausstattung (projektbezogen bis maximal 20 Prozent der Gesamtkosten), Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit
Finanzierungsmittel:
Eigenmittel von mindestens 5 Prozent der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
und Öffentliche Mittel
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Sonderförderung Ukraine
Zielgruppen sind aufgrund des Ukrainekriegs geflüchtete Menschen mit Behinderung und deren Begleitung sowie Kinder und Jugendliche und deren Begleitung. Dabei spielt deren Herkunft und/oder Nationalität keine Rolle. Eine Nachweisführung über Herkunft oder Nationalität der Teilnehmenden ist nicht erforderlich.
Bei allen Vorhaben sind die Ziele und der Nutzen der Angebote mit Blick auf die aktuelle Situation der oben genannten Zielgruppen zu beschreiben – der Fokus der geplanten Aktivitäten darf nicht auf den Begleitpersonen liegen.
- Offene Angebote (zum Beispiel Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, Kurse für kreatives Arbeiten, Sportangebote, niedrigschwellige Sprachkurse für Menschen mit Behinderung oder Kinder und Jugendliche)
- Zusätzliche befristete Beratungsangebote (zum Beispiel die Unterstützung bei der Antragstellung für Wohnen, Arbeit, Kindertageseinrichtung und Schule, Gesundheit, finanzielle Leistungen, Perspektivberatung, Orientierung im Sozialraum)
- Zusätzliche befristete Angebote zur psychosozialen Betreuung traumatisierter Menschen
- Das ehrenamtliche Engagement auf lokaler Ebene (zum Beispiel durch Koordinierung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen bei dem Aufbau eines Patenschaft-Modells)
WICHTIG:
Maßnahmen, die nicht eindeutig außerhalb der gewöhnlichen Betreuungszeit (Kindertageseinrichtung), Beschäftigungszeit (Werkstatt) beziehungsweise des Unterrichts (Schule) stattfinden, sind nicht förderfähig. Die Aktion Mensch fördert keine Regelleistungen, die von anderen Trägern oder der öffentlichen Hand übernommen werden.
Auch müssen die Kosten in angemessenem Verhältnis zur erreichten Personenzahl stehen.
Beispiel: Bei der Unterstützung einer Gruppe von 20 schwerst-mehrfachbehinderten Menschen sind höhere Kosten gerechtfertigt als bei einer Gruppe von 20 Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung.
Psychologische Therapie ist generell nicht förderfähig. Angebote, die die förderfähigen Zielgruppen auf dem Weg vor und in eine eigentliche Therapie begleiten, sind förderfähig.
- Vorhaben mit Ehrenamtsbeteiligung müssen sich auf die oben genannten Zielgruppen beziehen.
- Vorhaben von Freiwilligen-/Ehrenamtsagenturen sind nur förderfähig, wenn es sich inhaltlich um ein neues Vorhaben für die oben genannten Zielgruppen handelt.
Langfristige, systematische Grundlagenkurse für erwachsene Menschen ohne Behinderung werden über das Bundesministerium des Inneren und für Heimat angeboten, siehe dazu BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine - FAQ zur Einreise aus der Ukraine und dem Aufenthalt in Deutschland .
Allgemein:
- Einzelpersonen
- Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/bisherigen Arbeit
- Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln (zum Beispiel Spenden-Aktionen und Benefiz-Veranstaltungen)
- Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen der eigenen Organisation
Gilt nur für diese Sonderförderung:
Grundversorgung
- Vorhaben zur Schaffung beziehungsweise Sicherung der Grundversorgung (Erstaufnahme von Menschen, die nicht zu den oben genannten Zielgruppen gehören, Lebensmittelversorgung, Verteilung von Sachspenden und Lebensmitteln, Unterkunft, medizinische Versorgung) sind nicht förderfähig, da vorrangig öffentliche Stellen zuständig sind. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich (zum Beispiel Menschen mit einer schwerst-mehrfach Behinderung) zur Überbrückung bis zum Beispiel die Registrierung abgeschlossen ist.
Beförderung
- Kosten für die Beförderung von Flüchtenden ab der ukrainischen Grenze sind in Einzelfällen für die Zielgruppe ‚Menschen mit Behinderung‘ förderfähig, wenn sie in ein größeres Projekt eingebunden sind. Das Projekt muss dabei im Vordergrund stehen. Folgende Nachweise sind vom Projekt-Partner zu erbringen:
- Der Transfer wurde mit den zuständigen Behörden sowie den hauptsächlich in dem Bereich aktiven Hilfsorganisationen koordiniert.
- Die Erstversorgung/-aufnahme wurde im Vorfeld mit den zuständigen Behörden geklärt (Zuständigkeit). Kosten hierfür sind nicht förderfähig.
Therapeutische Maßnahmen
- Frühförderung oder heilpädagogische Maßnahmen und psychologische Therapie zur Traumabehandlung sind nicht förderfähig (diese werden unter anderem durch örtliche Sozialhilfeträger beziehungsweise die Krankenkassen finanziert).
Mehrtagesfahrten
- Mehrtägige Reisen mit Übernachtung sind nicht förderfähig.
Im Bereich der Sachkosten
- Lebensmittel zur Grundversorgung
- Sachspenden (beispielweise Kleidung oder Haushaltsgeräte)/Verpackungsmaterial
- Geschenke
- Büro-/Verbrauchsmaterial (zum Beispiel Tonerkartuschen, Toilettenpapier und anderes)
- Inventar (zum Beispiel Büromöbel) nur in angemessener Höhe
- Kreativ-Materialien nur in angemessener Höhe
Die Anträge sollen, vor dem Hintergrund der brisanten Lage, schnell entschieden werden – das Kuratorium wird zu Sondersitzungen zusammenkommen.
- Der Fördervertrag muss rechtsverbindlich bestätigt sein.
- Falls Personalkosten beantragt werden: Arbeitsverträge und/oder projektbezogene Änderungen zu bestehenden Arbeitsverträgen (projektbezogene Änderungsverträge können auch mit der zweiten Auszahlung nachgereicht werden).
- Honorar- oder Werkverträge mit Angabe der Tätigkeit, Zeitraum, Angabe der Stunden und des Stundensatzes, sofern sie zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen sind.
- Nachweis von 1 Prozent der beantragten Kosten (bei Vorlage von Arbeits- oder Honorarverträgen wird dies als Nachweis für die Kosten des ersten Projektmonats akzeptiert. Die Vorlage/Einreichung von Gehaltsabrechnung ist erst mit der zweiten Auszahlung notwendig).
Bei mehreren Anträgen soll in den Vorhabensbeschreibungen auf die anderen Anträge hingewiesen und der Bedarf für mehrere Vorhaben/mehrfache Förderung erläutert werden.