Pressemitteilung

28.04.2009, Spezialpressedienst:

Das Recht im Blick

Sie war schon als Kind von Gerichtsverhandlungen fasziniert. Heute ist Pamela Pabst Anwältin – blind und erfolgreich.

Kriminalgericht Berlin-Moabit, Saal 862. Eine ganz normale Verhandlung. Sie dauert nur eine halbe Stunde. Die Angeklagte gesteht die Diebstähle und Schwarzfahrten. Dann die Plädoyers und das Urteil. Sechs Monate Haft, wegen des langen Vorstrafenregisters. Die Verurteilte ist glücklich. Sie hatte mit einem Jahr gerechnet. „Frau Pabst hat ihre Arbeit gemacht“, freut sie sich. Auch die Anwältin Pamela Pabst, eine zierliche, mädchenhaft wirkende Frau in schwarzer Robe, zeigt sich zufrieden und verabschiedet sich. Mit ihrer Assistentin verlässt sie das Gerichtsgebäude. Die Anwältin ist blind.
Die Berlinerin kam 1978 als Frühgeburt zur Welt. Das Sauerstoffgerät im Brutkasten beschädigte ihre Augen. Ihr Leben konnten die Ärzte retten, das Augenlicht nicht. Pamela Pabst, 30, kann nur mit dem linken Auge Konturen erkennen. Die Sehkraft liegt bei weniger als einem Prozent. Im Gymnasium wurde sie gemobbt. Eine ehrgeizige Blinde, die bessere Noten schreibt als Sehende – das ärgerte ihre Mitschüler. Die versteckten schon mal ihre Sachen und gaben sie nur gegen Geld wieder heraus, beschmierten ihre Kleidung und sengten ihr sogar die Haare an. Pamela Pabst hielt durch, weil sie ein festes Ziel hatte: das Jurastudium.
Das wollte sie schon als Elfjährige. Damals begleitete sie ihre Eltern zu einem Anwalt. Es ging um eine angeblich unbezahlte Rechnung. Die Sache war schnell erledigt und die kleine Pamela beeindruckt: „Diese Sprache, allein schon das Wort ‚Mandant‘“, erinnert sie sich.
Das Studium absolvierte Pamela Pabst an der Freien Universität in Berlin in acht Semestern, der Regelstudienzeit. Während des Referendariats und des Staatsexamens arbeitete sie auf eine Stelle als Staatsanwältin hin, scheiterte aber im Bewerbungsverfahren. „Der Einstellungskommission waren meine Noten nicht gut genug.“
Um sich dennoch mit ihrem Lieblingsfach, dem Strafrecht, beschäftigen zu können, wählte sie vor zwei Jahren den Weg als Anwältin. Der Berliner Verein „iq consult“ erleichterte Pamela Pabst den Schritt in die Selbständigkeit. Dessen Programm „enterability“ (siehe unten) bietet Schwerbehinderten praktische Hilfe an. Die Juristin ließ sich beim Erarbeiten eines Business- und Finanzplans und beim Beantragen des Geldes für Assistenz und Arbeitsgeräte helfen.

Ihre Arbeit ermöglicht Pamela Pabst ein „kontrollierbares Abtauchen in eine fremde, spannende Welt, in andere soziale Schichten“, zu denen sie sonst keinen Zugang hätte. Sie beschäftigt sich überwiegend mit illegaler Einwanderung, Prostitution oder Drogenhandel. Die Welt des Verbrechens war schon in der Schulzeit eine Parallelwelt, in die sie in jeder freien Minute eintauchte: Als Praktikantin in einer Kanzlei begleitete Pamela Pabst Anwälte zu Prozessen. Sie lernte Richter kennen, die sie zu Verhandlungen einluden und sie das Mobiliar im Gerichtssaal ertasten ließen. Auf diese Weise hatte sie schon vor Studienbeginn rund 1 000 Verhandlungen miterlebt. Der Papiergeruch, der geregelte Ablauf eines Prozesses, der respektvolle Umgang, die gewählte Sprache – für Pamela Pabst sind Verhandlungen „Gesamtkunstwerke“. Bei Gericht fühlte sie sich sicher: „Ich wusste, hier kann mir nichts passieren.“

Zum Teil wird sie als Pflichtverteidigerin beauftragt. Oft kommen die Mandanten aber auf Empfehlung. Dass die Anwältin blind ist, stört ihre Mandanten nicht: „Sie beurteilt die Menschen wenigstens nicht nach ihrem Äußeren“, sagt die junge Frau, die gerade im Kriminalgericht verurteilt wurde. Pamela Pabst ist nicht nur im Kriminalgericht unterwegs. „Ab und zu sind auch mal eine Ehescheidung, ein Unfall oder Streit mit einer Krankenkasse dabei“, sagt sie. Die Arbeit nimmt stetig zu, im zweiten Jahr hat sich die Zahl ihrer Fälle schon verdoppelt. Ohne die Hilfe der Rechtsanwaltsfachangestellten Annette Müller könnte Pamela Pabst das alles nicht bewältigen. Vier Stunden täglich gehen die beiden gemeinsam Akten und Gesetzestexte durch, bearbeiten die Post, gehen in die Bibliothek und zu Gerichtsterminen.

Für die Gespräche mit den Mandanten hat die Anwältin einen Raum gemietet. Die tägliche Büroarbeit erledigt sie hingegen im ausgebauten Dachboden des elterlichen Wohnhauses. Dort spielte Pamela schon als Kind „Anwaltskanzlei“. Unter den zwei Dachschrägen ist gerade genug Platz für zwei Schreibtische, einen Aktenschrank und die Schneiderpuppe mit ihrer Robe. Die bezeichnet sie gern als „Fledermauskostüm“. An ihre Jugend erinnert eine blondgelockte Puppe in roter Robe – Jutta Limbach, die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. „Zum 18. Geburtstag habe ich mir eine Reise nach Karlsruhe gewünscht“, sagt Pamela Pabst. Als Erinnerung an diesen Tag hat ihre Mutter, eine Schauwerbegestalterin, die Puppe eingekleidet – als „tastbares Foto“ für ihre Tochter.

Pamela Pabst hat lange davon geträumt, Richterin zu werden. Doch obwohl Justitia eine Augenbinde trägt, dürfen Strafrichter in Deutschland nicht blind sein. Der Bundesgerichtshof entschied, dass bei Mitwirkung eines blinden Richters eine vorschriftsmäßige Besetzung nicht gegeben sei. Diese führe zu einer zwingenden Aufhebung des Urteils in der Revisionsinstanz. Pamela Pabst hat dafür wenig Verständnis. Sie sagt, sie könne sogar manches besser als sehende Kollegen. Ein Prozess lebe von der Sprache: „Ich höre, wie jemand atmet oder ob die Stimme zittert. Waffen kann man ertasten und Fotos beschreiben lassen.“ Das Aussehen einer Person ist ihrer Ansicht nach „häufig nur eine unwichtige Randinformation“.

Weiterführende Informationen:

enterability
Das Projekt „enterability“ richtet sich an schwerbehinderte Menschen mit Wohnsitz in Berlin, die sich beruflich selbstständig machen wollen. Der Name steht für „enterprise“ (Unternehmen) und „ability“ (Fähigkeit). Der Verein „iq consult“ hat die Initiative im Auftrag des Berliner Integrationsamtes ins Leben gerufen. Finanziert wird sie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, auch die Aktion Mensch hat die Initiative unterstützt.

Berater von „enterability“ helfen den Gründern beim Entwickeln von Businessplänen, bei der Gewerbeanmeldung, in Steuerangelegenheiten oder beim Erstellen von Verträgen und Rechnungen. In Seminaren lernen die Jungunternehmer auch, wie sie Geld für technische Hilfsmittel und Assistenten beantragen können oder mit psychischen und körperlichen Belastungssituationen zurechtkommen.

Das Angebot ist kostenlos, Voraussetzung: Die Teilnehmer sind arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht. Seit Februar 2004 haben sich in Berlin rund 120 Schwerbehinderte mit Hilfe von „enterability“ beruflich selbstständig gemacht, und 80 Prozent der Gründer konnten sich nach Angaben von „iq consult“ mit ihrem Unternehmen auf dem Markt behaupten. Info: www.enterability.de


Weitere Medien:


http://www.enterability.de