Sport

Sport macht Spaß und ermöglicht Begegnung

Das Trainingslager der Schwimmjugend, der Besuch von Sportlern aus dem Ausland, aber auch die Fete am Abend nach dem Fußballturnier: Durch viele verschiedene Sportmaßnahmen findet hierzulande Begegnung statt; Sport ist gleichzeitig für viele Menschen sinnvolle Freizeitgestaltung und auch noch gesund.

Dies trifft gleichermaßen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. So ist es folgerichtig, verstärkt Maßnahmen zur Integration und Begegnung durch sportliche Aktivitäten sowie zur Förderung der Gesundheit zu unterstützen. Dabei bietet der Sport gute Möglichkeiten ein breites Spektrum von Aktions-, Beteiligungs- und Mitwirkungschancen für die Betroffenen zu eröffnen.

Was kann bezuschusst werden?

Die folgenden Aufwendungen von freien gemeinnützigen Organisationen können gefördert werden:

  • Grundlagenarbeit im Sport - auch im sportpädagogischen Bereich
  • Bildungsarbeit - auch in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Trainern, Übungsleitern, Betreuern, Helfern und Ärzten
  • Durchführung von überregionalen und bundesweiten Veranstaltungen des Sports
  • Entsendung von Sportlerteams und ihrer Betreuer-/innen zu herausragenden internationalen Wettkämpfen (insbesondere Europa- und Weltmeisterschaften, Olympische Spiele)

Die Förderung von Einzelpersonen ist wie immer ausgeschlossen.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Freie gemeinnützige Organisationen

Wofür können Zuschüsse beantragt werden?
Bezuschusst werden zusätzliches Personal und projektbezogene Sachkosten für längstens 36 Monate. Der Fördersatz beträgt maximal 70 %. Die Höchstfördersumme beträgt 250.000 Euro. Weitere Details können Sie im unten stehenden Merkblatt nachlesen.

Merkblatt "Projektförderung"
Merkblatt "Projektförderung" als PDF-Dokument

Antrag stellen und weitere Informationen:
Antrag auf Förderung stellen
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Aktion Mensch fördert: Sportmaßnahmen des

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