Kraftfahrzeuge

Ohne Auto läuft nichts...

Mobil sein ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - doch Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sind in ihrer Mobilität zum Teil eingeschränkt. Fahrdienste ermöglichen ihnen Mobilität und tragen damit zu einem selbstbestimmteren Leben bei. Denn Mobilität ist wichtig: um den täglichen Weg zur Schule oder zum Arbeitsplatz zurückzulegen, um Freundschaften zu pflegen, Kontakte aufzubauen, Konzerte zu genießen, im Stadion Sportler anzufeuern, Partys zu erleben, Ausflüge zu machen - kurz, um das Leben aktiv zu gestalten.

Auch ambulante Anbieter wie beispielsweise der Frühförderung müssen mobil sein, um Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten im persönlichen Umfeld unterstützen zu können. Mobile Dienste sichern eine zuverlässige Assistenz, ermöglichen flexible Einsätze und bieten durch ihre ergänzenden Leistungen im Alltag eine Alternative zu stationären Aufenthalten.

Schließlich sichert der Einsatz von Kraftfahrzeugen auch integrative Arbeitsprojekte - beispielsweise mit Kleinlastwagen für Transport und Auslieferung.

Was kann bezuschusst werden?
Aktion Mensch fördert die Erstanschaffung von Fahrzeugen in Serienausstattung. Der Antragsteller kann aus der Liste im Informationskasten ein bestimmtes Fahrzeugmodell wählen. Der behinderungsbedingte Umbau dieser Modelle kann ebenfalls gefördert werden. Der Antragsteller muss einen Eigenanteil einbringen und sämtliche laufenden Kosten selbst tragen. Nach Eingang des Eigenmittelanteils wird das Fahrzeug von Aktion Mensch erworben und kann danach vom Antragsteller abgeholt werden.

Liste der Kraftfahrzeug-Modelle

Fahrzeuge mit begrenzter Platzkapazität (z.B. für Beratungsstellen, Familienentlastende Dienste, Frühförderstellen)

  • Ford Ka
  • Ford Fiesta
  • Opel Corsa
  • Peugeot 107
  • Peugeot 206, 207
  • VW Fox
  • VW Polo

Fahrzeuge mit Transportkapazität:

  • Ford Focus Tournier
  • Opel Astra Caravan
  • Peugeot 206, 207 SW
  • Peugeot 307 Break / 307 SW
  • VW Caddy
  • VW Golf Variant

Fahrzeuge zur Beförderung behinderter Menschen

  • Ford Transit Kombi kurz/mittel/lang
  • Mercedes-Sprinter 208 CDI / 308 CDI bzw. 311 CDI (bei Umbau)
  • Peugeot Boxer
  • VW Transporter Kombi
  • VW Crafter

Die Liste der förderfähigen Fahrzeuge wird regelmäßig aktualisiert.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Freie gemeinnützige Organisationen, die z.B. Fahrdienste oder ambulante Dienste anbieten.

Wofür können Zuschüsse beantragt werden?
Die Antragsteller leisten eine 30%ige Selbstbeteiligung. Die Fahrzeuge bleiben 5 Jahre lang Eigentum der Aktion Mensch. Eine nachträgliche behindertengerechte Ausstattung von Fahrzeugen kann in begründeten Fällen unterstützt werden. Weitere Details können Sie im unten stehenden Merkblatt nachlesen.

Merkblatt "Fahrzeuge"
Merkblatt "Fahrzeuge" als PDF-Dokument

Antrag stellen und weitere Informationen:
Antrag auf Förderung stellen
Infopaket herunterladen