Wohnangebote
Lebensräume (neu)gestalten - Alternativen (er)bauen
Wohnen bedeutet mehr als bloß ein "Dach über dem Kopf" zu haben: Den persönlichen Lebensraum nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu wählen und zu gestalten, hat große Auswirkungen auf die Lebensqualität.
Einfluss auf die persönliche Wohnsituation zu nehmen, ist für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten allerdings häufig nur bedingt möglich. Damit sich Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten dennoch innerhalb eines breiten Spektrums an Wohnangeboten individuell entscheiden können, sind differenzierte betreute Wohnkonzepte erforderlich. Das stellt die Träger von Wohnangeboten vor große Herausforderungen - bei Neubauten ebenso wie bei Umbauten. Von zentraler Bedeutung ist deshalb die Unterstützung innovativer betreuter Wohnkonzepte, die durch den Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden sowie durch den Bau oder Umbau bestehender Gebäude realisiert werden.
Was kann bezuschusst werden?
Beispiele:
- Gemeindeintegrierte Wohnungen für ambulant betreutes Wohnen
- Kauf oder Neubau von Wohnheimen. Die Förderung neuer Wohnangebote ist grundsätzlich auf Einrichtungen mit bis zu 24 Plätzen beschränkt.
- Umbau und Modernisierung von betreutem Wohnraum
- Ambulante Dienste wie Frühförderstellen, Beratungsstellen, familienentlastende Dienste
Wer kann eine Förderung beantragen?
Freie gemeinnützige Organisationen
Wofür können Zuschüsse beantragt werden?
Bezuschusst werden Neu-, Erweiterungs- und Umbauten sowie der Erwerb von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Inventar sowie Spiel- und Fördermaterial. Bis zu 30% Förderung sind möglich, wenn die Wohnqualität maßgeblich verbessert wird; bis zu 40%, wenn ein neues kleines, gemeindenahes Wohnangebot mit bis zu 12 Plätzen entsteht. Die Höchstfördersumme beträgt für ambulante Dienste und Einrichtungen 250.000 Euro. Im Wohnbereich kann maximal ein Zuschuss von 110.000 Euro oder ein Zinszuschuss für ein Darlehen bis 600.000 Euro bei der Stiftung Deutsche Behindertenhilfe beantragt werden. Weitere Details finden Sie in den Richtlinien der Aktion Mensch.
Förderrichtlinien des Vereins "Aktion Mensch e.V."
Förderrichtlinien des Vereins "Aktion Mensch e.V." als PDF-Dokument
Merkblatt "Investitionen"
Merkblatt "Investitionen" als PDF-Dokument
Antrag stellen und weitere Informationen:
Antrag auf Förderung stellen
Infopaket herunterladen
Aktion Mensch fördert: Neu- und Umbauten von Gebäuden
- Alternative betreute Wohnformen, wie zum Beispiel für Einzelne, Paare, Wohngemeinschaften oder Wohngruppen
- Qualitative Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen
- Kleine, gemeindeintegrierte Wohneinheiten mit maximal 24 Plätzen







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