Umwandlung von Groß- und Komplexeinrichtungen in differenzierte gemeindenahe Wohnangebote

Veränderungen wagen, Visionen gestalten: Wer mittendrin wohnt, ist näher dran.

Ausschlaggebend dafür ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, ist auch für Menschen mit Behinderung, über ihre individuell gewünschte Wohn- und damit Lebensform entscheiden zu können.

Mit einer Wohnung innerhalb der Gemeinde wachsen die Anreize, sich gegenseitig kennen zu lernen und Vorurteile abzubauen - wichtige Schritte auf dem Weg zu einem gleichberechtigten Zusammenleben und zu einem selbstverständlichen gesellschaftlichen Miteinander.

Die Konzepte zur Umwandlung von großen Wohneinrichtungen in kleine gemeindeintegrierte Wohnstrukturen basieren auf den Interessen der künftigen Nutzer und werden gemeinsam mit ihnen, ihren Angehörigen und den hauptamtlichen Mitarbeitern entwickelt. Wichtigstes Ziel ist es, differenzierte und gemeindenahe Wahlmöglichkeiten zu schaffen, um ein möglichst breites Spektrum an Einzel-, Paar- und Gruppenwohnungen oder kleinen Wohnheimen mit höchstens vierundzwanzig Plätzen bereit stellen zu können.

Was kann bezuschusst werden?

Nach Abschluss der Zielvereinbarung fördert die Aktion Mensch auf drei Ebenen die Umwandlung von Komplexeinrichtungen:

  1. Personalkosten/Honorarkosten für notwendige externe und freigestellte interne Fachkräfte wie Sozialpädagogen, Architekten, Betriebswirte, Supervisoren u.ä. zur Umsetzung eines zuschussfähigen Gesamtkonzepts der Umwandlung für höchstens fünf Jahre.
  2. Starthilfen für ambulante Dienste: Bezuschusst werden zusätzliche Personalkosten für den Aufbau ambulanter Dienste und ambulanter Betreuungsstrukturen für höchstens vier Jahre.
  3. Investitionskosten zum Bau neuer Wohnungen: Bezuschusst werden Bau, Erwerb und/oder Ausstattung jeder zukünftigen Wohneinheit mit bis zu maximal 24 Plätzen.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Freie gemeinnützige Träger von Groß- und Komplexeinrichtungen in der Behindertenhilfe.

Wofür können Zuschüsse beantragt werden?
Antragsbasis ist ein vorliegendes Gesamtkonzept, das inhaltliche Eckpunkte benennt und Angaben über die Finanzierung enthält. Dieses Konzept ist Grundlage der Zielvereinbarung und beschreibt geplante Umsetzungsschritte. Die Höchstfördersumme beträgt jährlich maximal 250.000 Euro im Projektbereich (s. Punkt 1), bei Starthilfen für den gesamten Förderzeitraum. Im Investitionsbereich kann ein Zuschuss von maximal 110.000 Euro oder alternativ ein Zinszuschuss auf ein Darlehen bis zu 600.000 Euro bei der Stiftung Deutsche Behindertenhilfe gewährt werden. Für Personalkosten/Honorarkosten ist vor jedem neuen Förderjahr vom Antragsteller ein Sachbericht vorzulegen sowie der Vewendungsnachweis zu führen (für Personal-/Honorarkosten und Starthilfen ist jährlich ein Folgeantrag zu stellen). Das Förderprogramm ist zeitlich befristet. Leitanträge mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren können bis zum 31.12.2010 gestellt werden. Weitere Details können Sie im unten stehenden Merkblatt nachlesen.

Merkblatt "Groß- und Komplexeinrichtungen"
Merkblatt "Groß- und Komplexeinrichtungen" als PDF-Dokument

Antrag stellen und weitere Informationen:
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Aktion Mensch fördert:

  • Die Konzeptentwicklung zukünftiger Wohnstrukturen in Zusammenarbeit mit den Bewohnern, ihren Angehörigen und den Mitarbeitern.
  • Aufbau ambulanter Betreuungsstrukturen
  • Erwerb und Bau neuer Wohneinheiten
  • Planung und Organisation der Umstrukturierung