Merkblatt "Groß- und Komplexeinrichtungen"

(Stand: 01.01.2010)
Im Rahmen eines zeitlich befristeten Förderschwerpunktes will die Aktion Mensch mit dazu beitragen, Wohnangebote in Groß- und Komplexeinrichtungen zunehmend durch gemeindeintegrierte Betreuungsangebote abzulösen. So sollen für Menschen mit Behinderung mehr Möglichkeiten entstehen, sich für eine eigenständige Lebensform entscheiden zu können.
Intention der Förderung ist es, Antragsteller zu unterstützen, die eine grundlegende konzeptionelle und räumliche Umstrukturierung von Groß- und Komplexeinrichtungen in Angriff nehmen. Die Selbstbestimmung, Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft soll dabei durch die Bereitstellung individueller gemeindeintegrierter Wohnangebote gefördert werden.
Voraussetzung für eine Förderung durch die Aktion Mensch ist die Vorlage eines Gesamtkonzepts mit Unterlagen zu folgenden Punkten: inhaltliches Konzept, Finanzierungs- und Kostenplänen, Zeitplan, Bauplänen, Nutzungskonzept der Altgebäude usw.. Das Gesamtkonzept muss durch den Spitzenverband fachlich positiv beurteilt werden.
I. FÖRDERSPEKTRUM
Dem Antragsteller können Zuwendungen zur Umwandlung von Groß- und Komplexeinrichtungen gewährt werden für
- Planungs- und Umsetzungskosten im Rahmen der Projektförderung für Fachkräfte bei der Vorbereitung, Umsetzung und Dokumentation eines Gesamtkonzeptes.
- Personalkosten im Rahmen von Starthilfen für den Aufbau folgender ambulanter Angebotsstrukturen: Ambulante Dienste, Familienunterstützende Dienste, ambulant betreutes Wohnen und Beratungsdienste.
- Investitionskosten für den Bau, den Erwerb und/oder die Ausstattung von Wohneinrichtungen mit Zuschüssen von bis zu 40% der förderfähigen Kosten, wenn kleine Wohneinrichtungen neu geschaffen werden.
Zu 1. Projektförderung (Planungs- und Umsetzungskosten)
- a) Im Rahmen einer Projektförderung nach Ziffer I. 1. dieses Merkblatts können Personalkosten für notwendige Fachkräfte (z.B. Sozialpädagoge, Architekt, Betriebswirt, Supervisor, Lehrer) ab der Realisierungsphase über einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren beantragt werden. Es können nur solche Planungs- und Umsetzungskosten für Fachkräfte gefördert werden, die nach Bewilligung durch das Kuratorium der Aktion Mensch anfallen.
- b) Diese Fachkräfte sollen in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und Nutzern das Konzept zur Umstrukturierung der Einrichtung weiterentwickeln und umsetzen. Hierbei können u.a. folgende Aufgaben anfallen:
- Interessen von Nutzern, Angehörigen und gesetzlichen BetreuerInnen aufgreifen, enge Abstimmung der Konzeption mit anderen Anbietern in der Region,
- Vorbereitung und Befähigung von Menschen mit Behinderung im Hinblick auf neue Lebens- und Betreuungsformen,
- Bereitschaft, Qualifizierung und Umschulung von Fachkräften für Tätigkeiten in anderen Betreuungsformen und für andere Dienstleistungen wecken und unterstützen,
- Umwidmung und/oder Vermarktung von Immobilien planen und umsetzen,
- Strategien zur Vorbereitung des Umfeldes entwickeln,
- Umstrukturierung betriebswirtschaftlicher Abläufe der Einrichtung vornehmen,
- Weiterbildung, Schulung und Qualifizierung des Personals realisieren und den Einsatz von Mitabeitern in neue Aufgabenfelder planen.
- c) Bei den für die Umwandlung eingesetzten Arbeitskräften kann es sich um zusätzliche Fachkräfte, Honorarkräfte und/oder für diesen Prozess freigestellte Mitarbeiter handeln. Detaillierte Informationen über Art, Dauer und Kosten der Tätigkeit sind vorzulegen.
Zu 2. Starthilfeförderung
Für den Aufbau ambulanter Angebotsstrukturen nach Ziffer I. 2. dieses Merkblatts gelten die Regeln der Starthilfeförderung (s. Merkblatt "Starthilfe").
Zu 3. Investitionsförderung
- a) Um Plätze in Groß- und Komplexeinrichtungen abzubauen, ist die Schaffung von individuell gemeindeintegrierten Wohnangeboten notwendig. Hierbei sollen möglichst kleine Einrichtungen geschaffen werden. Nach Ziffer I. 3. dieses Merkblatts können daher Investitionen für die Errichtung, den Erwerb und/oder die Ausstattung von neuen Wohnangeboten bezuschusst werden.
- b) Die Förderung von Wohnangeboten ist auf Einrichtungen mit maximal 24 Plätzen beschränkt. Diese Zahl darf an einem Standort in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit anderen Wohnheimplätzen nicht überschritten werden, um eine erneute Konzentration von Einrichtungen zu vermeiden. Die örtlichen Begebenheiten sind zu berücksichtigen.
- c) Die Modernisierung von Alteinrichtungen ist nicht Bestandteil des Förderschwerpunkts zur Umwandlung von Groß- und Komplexeinrichtungen in individuelle, gemeindeintegrierte Wohnangebote.
- d) s. auch Merkblatt "Investitionen".
II. FÖRDERFÄHIGE KOSTEN
Projektförderung (Planungs- und Umsetzungskosten)
- Förderfähig sind unmittelbar durch die Maßnahme ausgelöste Personal- und Honorarkosten.
- Bei der Beantragung von Personalkostenzuschüssen ist vom Antragsteller die "Rechtsverbindliche Erklärung zur Förderung von Personal" (innerhalb der Antragsbestätigung) zu unterzeichnen.
- Der Berechnung der Personalkosten werden pauschalierte Beträge entsprechend der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Tabelle der Aktion Mensch zugrunde gelegt (www.aktion-mensch.de).
- Honorarkosten werden bis zur Höhe der Honorarsätze des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge gefördert (www.aktion-mensch.de).
Starthilfeförderung
Informationen siehe Merkblatt "Starthilfe"
Investitionsförderung
Förderfähig sind Kosten für den Bau, den Erwerb und/oder die Ausstattung von Wohneinrichtungen (s. Merkblatt "Investitionen").
III. FÖRDERHÖHE
Projektförderung
- Öffentliche Mittel sind von den Gesamtkosten abzuziehen. Die danach verbleibenden Kosten sind Berechnungsgrundlage für die Eigenmittel und den Zuschuss.
- An den förderfähigen Gesamtkosten von Projekten gemäß Ziffer I. 1. kann sich die Aktion Mensch mit Zuschüssen von bis zu 70% der förderfähigen Gesamtkosten zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 20% beteiligen.
- Der Höchstzuschuss der Aktion Mensch für ein Projekt beträgt inklusive der Verwaltungskostenpauschale jährlich bis zu 250.000 €.
Starthilfeförderung
Für den Aufbau ambulanter Angebotsstrukturen nach Ziffer I. 2. gelten die Regeln der Starthilfeförderung (s. Merkblatt "Starthilfe"). Starthilfen können demnach maximal für einen Zeitraum von vier Jahren gewährt werden. Hierbei gilt ein abgestufter Fördersatz für die Personalkosten. Darüber hinaus kann eine Sachkostenpauschale gewährt werden.
Investitionsförderung
Für den Neubau, den Erwerb und/oder die Ausstattung jeder kleineren Einrichtung ist ein separater Antrag zu stellen, so dass ein Zuschuss von bis zu 40% der förderfähigen Gesamtkosten oder alternativ ein Zinszuschuss für ein aufgenommenes Darlehen je Einrichtung gewährt werden kann. Ansonsten gelten die Regelungen der Investitionsförderung (s. Merkblatt "Investitionen").
IV. FÖRDERZEITRAUM
- Die Umsetzung des Gesamtvorhabens kann bis zu zehn Jahren dauern. Leitanträge sind bis zum 31.12.2010 an den jeweiligen Spitzenverband oder bei Antragstellern ohne Spitzenverband direkt an die Geschäftsstelle der Aktion Mensch zu richten.
V. ABWICKLUNG DER FÖRDERUNG
- Vor einer möglichen Förderung muss
- a) eine positive fachliche Beurteilung durch den Spitzenverband vorliegen,
- b) das vorgelegte Konzept durch das Kuratorium genehmigt werden sowie
- c) eine Vereinbarung über die Ziele und die Umsetzung zwischen dem Antragsteller und der Aktion Mensch abgeschlossen worden sein.
- Auf der Grundlage des vom Kuratorium genehmigten Gesamtkonzepts hat der Antragsteller jährlich einen Sachbericht vorzulegen, zu dem der Spitzenverband bzw. bei Antragstellern ohne Spitzenverband die Geschäftsstelle der Aktion Mensch eine fachliche Stellungnahme abgibt, sowie den Verwendungsnachweis zu führen. Auf dieser Grundlage entscheidet das Kuratorium über eine weitere Bewilligung der Projektförderung nach Ziffer I. 1. dieses Merkblatts für ein weiteres Jahr.
- Analog der Starthilfeförderung nach Ziffer I. 2. dieses Merkblatts hat der Antragsteller ebenfalls jährlich einen Sachbericht vorzulegen sowie den Verwendungsnachweis zu führen. Rechtzeitig vor Beginn des nächsten Förderjahres ist mit den vorgenannten Unterlagen ein Folgeantrag zu stellen (s. Merkblatt "Starthilfe").
- Im Bereich der Investitionsförderung nach Ziffer I. 3. dieses Merkblatts erfolgt eine Einzelbewilligung je Wohnobjekt.
- Das Kuratorium begleitet die Antragsteller bei der Umsetzung des vorgelegten Konzepts kontinuierlich.
VI. FÖRDERRICHTLINIEN
Im Übrigen gelten die Förderrichtlinien der Aktion Mensch in der bei Eingang des Förderantrags gültigen Fassung.
Bonn, den 01.01.2010







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