Merkblatt Ferienmaßnahmen 2012

Singender junger Mann

(Stand: 01.11.2011)

I. FÖRDERSPEKTRUM

  1. Förderfähig sind behinderungsbedingte Mehraufwendungen bei der Vorbereitung und Durchfüh- rung von offenen Ferienmaßnahmen, die im Jahr 2012 stattfinden.
  2. Die Aktion Mensch kann Ferienmaßnahmen mit einer Mindestdauer von 5 Tagen inklusive An- und Abreise durch eine Pauschale in Höhe von 30 Euro je Tag und Betreuer fördern.
  3. Anträge auf Förderung der behinderungsbedingten Mehraufwendungen bei der Vorbereitung und Durchführung von offenen Ferienmaßnahmen im Jahr 2012 sind nur förderfähig, wenn sie zwischen dem 01.11.2011 und dem 31.03.2012 bei den antragsannehmenden Stellen eingehen.
  4. Als Ferienmaßnahmen können nur offen ausgeschriebene Reisen im In-und Ausland mit Übernachtung anerkannt werden. An- und Abreisetag zum Ferienort zählen bei der Zuschussberechnung zusammen einen Tag. (Beispiel: Eine Ferienmaßnahme dauert 5 Tage von Montag bis Freitag, somit kann nur für 4 Tage eine Pauschale pro Betreuer beantragt werden).
  5. Ferienfreizeiten für einen geschlossenen Personenkreis, wie dies z.B. bei Ferienfreizeiten von Schulen, Werkstätten für behinderte Menschen und Wohnheimen der Fall ist, sind nicht förderfähig.
  6. Stationäre Einrichtungen nach § 35 a KJHG für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung sind von der Förderung von Ferienmaßnahmen ausgeschlossen.

II. HINWEIS ZU DEN FÖRDERFÄHIGEN KOSTEN

  1. Die von der Aktion Mensch gewährte Pauschale für behinderungsbedingte Mehraufwendungen kann in die Finanzierung der Maßnahme eingerechnet werden. Abgerechnet werden können z.B. die folgenden Kosten, die unmittelbar für die Maßnahme entstehen:
    1. a) Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer und Betreuer
    2. b) Fahrtkosten für Bus- oder Bahnreisen
    3. c) Fahrtkosten in Höhe von bis zu 0,30 Euro pro Kilometer für eigene Fahrzeuge
    4. d) Programmkosten für Ausflüge wie Eintrittsgelder u.ä.
    5. e) Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer und Kosten für Honorarkräfte während der Maßnahme
    6. f) zusätzliche Personalkosten während der Maßnahme (z.B. zusätzliches Personal, Auf- stockung vorhandenen Personals, ausgezahlte Überstundenvergütung bis zu 4 Stunden täglich)
  2. Personalkosten für fest angestelltes Personal sowie allgemeine Verwaltungskosten (z.B.Laufende Büromiete, Abschreibungen, Porto usw.) werden nicht anerkannt.
  3. Während der Maßnahme sind TeilnehmerInnen- und BetreuerInnenlisten, die bei der Online-Antragstellung auf der Homepage der Aktion Mensch unter www.antrag.aktion-mensch.de heruntergeladen werden können, als Anwesenheitsnachweis zu führen.

III. FÖRDERRICHTLINIEN

Im Übrigen gelten die Förderrichtlinien der Aktion Mensch in der jeweils gültigen Fassung.

Bonn, den 01.11.2011