Kraftfahrzeuge
Ohne Auto läuft nichts...
Mobil sein ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - doch Menschen mit Behinderung sind in ihrer Mobilität häufig erheblich eingeschränkt. Fahrdienste ermöglichen ihnen Mobilität und tragen damit zu einem selbstbestimmteren Leben bei. Denn Mobilität ist wichtig: um den täglichen Weg zur Schule oder zum Arbeitsplatz zurückzulegen, um Freundschaften zu pflegen, Kontakte aufzubauen, Konzerte zu genießen, im Stadion Sportler anzufeuern, Partys zu erleben, Ausflüge zu machen - kurz, um das Leben aktiv zu gestalten.
Auch ambulante Anbieter wie beispielsweise der Frühförderung müssen mobil sein, um Menschen mit Behinderung im persönlichen Umfeld unterstützen zu können. Mobile Dienste sichern eine zuverlässige Assistenz, ermöglichen flexible Einsätze und bieten durch ihre ergänzenden Leistungen im Alltag eine Alternative zu stationären Aufenthalten.
Schließlich sichert der Einsatz von Kraftfahrzeugen auch integrative Arbeitsprojekte für Menschen mit Behinderung - beispielsweise mit Kleinlastwagen für Transport und Auslieferung.
Was kann bezuschusst werden?
Aktion Mensch fördert die Erstanschaffung von Fahrzeugen in Serienausstattung. Der Antragsteller kann aus der Liste im Informationskasten ein bestimmtes Fahrzeugmodell wählen. Der behinderungsbedingte Umbau dieser Modelle kann ebenfalls gefördert werden. Der Antragsteller muss einen Eigenanteil einbringen und sämtliche laufenden Kosten selbst tragen. Nach Eingang des Eigenmittelanteils wird das Fahrzeug von Aktion Mensch erworben und kann danach vom Antragsteller abgeholt werden.
Liste der Kraftfahrzeug-Modelle
Fahrzeuge mit begrenzter Platzkapazität (z.B. für Beratungsstellen, Familienentlastende Dienste, Frühförderstellen)
- Ford Ka
- Ford Fiesta
- Opel Corsa
- Peugeot 107
- Peugeot 206+, 207
- VW Polo
Fahrzeuge mit Transportkapazität:
- Ford Focus Turnier
- Opel Astra Sports Tourer
- Peugeot 207 SW
- Peugeot 308 SW
- VW Golf Variant
Fahrzeuge zur Beförderung behinderter Menschen (abschließende Aufzählung)
- Ford Transit Kombi
- Mercedes-Sprinter 211 CDI (nur ohne Umbau) bzw. 311 CDI (bei Umbau)
- Peugeot Boxer Kombi Standard
- VW Transporter Kombi
- VW Crafter Kombi
- VW Caddy Kombi
Die Liste der förderfähigen Fahrzeuge wird regelmäßig aktualisiert.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Freie gemeinnützige Organisationen, die z.B. Fahrdienste oder ambulante Dienste anbieten; Integrationsfirmen und -betriebe
Wofür können Zuschüsse beantragt werden?
Die Antragsteller leisten eine 30%ige Selbstbeteiligung. Die Fahrzeuge bleiben 5 Jahre lang Eigentum der Aktion Mensch. Fahrzeuge für Werkstätten in den alten Bundesländern werden nur gefördert, wenn sie der Beförderung von Menschen mit schwersten Behinderungen dienen. Eine nachträgliche behindertengerechte Ausstattung von Fahrzeugen kann in begründeten Fällen unterstützt werden. Nutzfahrzeuge, die überwiegend in Arbeitsprojekten zum Einsatz kommen, werden mit maximal 40% gefördert. Generelle Voraussetzung ist eine positive Stellungnahme der Fachbehörde. Weitere Details können Sie im unten stehenden Merkblatt nachlesen.
Merkblatt "Fahrzeuge"
Merkblatt "Fahrzeuge" als PDF-Dokument
Antrag stellen und weitere Informationen:
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