Interessenvertretung und Aufklärung

Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern

Bürgerrechte sind Teilnahmechancen - dazu gehört auch für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen die Möglichkeit, sich aktiv an der öffentlichen Kommunikation beteiligen zu können. Einerseits, um eigene Themen in die Gesellschaft einzubringen und auf die politische Tagesordnung zu setzen. Andererseits, weil Aufklärung und Information gerade in unserer Mediengesellschaft eine große Rolle spielen. Denn noch immer sind vor allem Unkenntnis und fehlende Kontaktmöglichkeiten die wichtigsten Ursachen für Vorurteile und Vorbehalte gegenüber Menschen mit Behinderung.

Eine wesentliche Grundlage dafür ist, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen über geltende Rechte aufzuklären und sie darüber zu informieren, wie gegenüber politischen Funktionsträgern und Berufsgruppen, die in Institutionen, Schulen, Behörden und Gesundheitsdiensten tätig sind, fehlendes Fachwissen und wichtige Hintergrundinformationen vermittelt werden können.

Was kann bezuschusst werden?

Beispiele:

  • Überregionale thematische Veranstaltungen, die Menschen mit Behinderung über ihre Rechte und deren Durchsetzungsmöglichkeiten aufklären
  • Zielgruppenspezifische Aufbereitung von Basis- und Hintergrundwissen wie zum Beispiel Handbücher für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen
  • Materialien, die eine Interessenvertretung gegenüber der Öffentlichkeit ermöglichen

Wer kann eine Förderung beantragen?
Landes- und Bundesverbände der Behindertenhilfe und Behindertenselbsthilfe

Wofür können Zuschüsse beantragt werden?
Bezuschusst werden zusätzliches Personal und projektbezogene Sachkosten für längstens 36 Monate. Der Fördersatz beträgt maximal 70%. Die Höchstfördersumme beträgt 250.000 Euro. Weitere Details können Sie im unten stehenden Merkblatt nachlesen.

Merkblatt "Projektförderung"
Merkblatt "Projektförderung" als PDF-Dokument

Antrag stellen und weitere Informationen:
Antrag auf Förderung stellen
Infopaket herunterladen

Aktion Mensch fördert: Aufklärungsprojekte

  • Informations- veranstaltungen, Handbücher, Videos, CD-ROM, Hörkassetten usw. zum jeweiligen Schwerpunktthema
  • Tagungen, Seminare zum Thema Recht und Gleichstellung
  • Aktionen in der Öffentlichkeit, um Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung abzubauen
  • themenbezogene Aufklärung inkl. dazu gehörendem Lehr- und Lernmaterial