Ferien

Erholung pur, Neues Entdecken, Spaß haben

Anträge für Ferienmaßnahmen im Jahr 2012

  • Wir weisen darauf hin, dass Anträge zur Förderung von Ferienmaßnahmen, die im Jahr 2012 stattfinden, ab dem 01. November 2011 gestellt werden können. Die Antragsfrist endet am 31.03.2012. Anträge, die nach diesem Termin bei Ihrer antragsannehmenden Stelle eingehen, können nicht mehr gefördert werden.
  • Für die Förderung von Ferienmaßnahmen, die im Jahr 2012 stattfinden, wird es ein Budget geben. Die Anträge werden nach Posteingang bei den antragsannehmenden Stellen bearbeitet. Ist das Budget erschöpft, können keine weiteren Anträge berücksichtigt werden.
  • Eine Förderung von Ferienmaßnahmen ist nur möglich, wenn die Angebote offen ausgeschrieben werden.

Die schönste Zeit des Jahres will jeder nach seinen Vorstellungen verbringen. Faulenzen am Strand, fremde Länder erkunden, neue Menschen kennen lernen, Segeln gehen und viele andere Dinge werden je nach persönlichem Geschmack bevorzugt.

Auch Menschen mit Behinderung möchten den Urlaub nach ihren Wünschen verbringen. Solch eine Ferienreise kann für sie aber mit vielen Hindernissen verbunden sein. Ohne Assistenz lässt sich so mancher Traum nicht realisieren, die Palette der Möglichkeiten bleibt dann begrenzt.

Um Menschen mit Behinderung eine möglichst große Auswahl bei ihrer Urlaubsplanung zu ermöglichen, sollen Träger unterstützt werden, die die Belange von Menschen mit Behinderung aufgreifen und kostengünstige offen ausgeschriebene Reisen anbieten. Ob nun jemand einen Strandurlaub in Spanien verbringen möchte, oder ob er mit der Jugendgruppe seiner Pfarrei in ein integratives Zeltlager nach Frankreich fährt, zumindest sollten verschiedene Alternativen vorhanden sein.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Freie gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen

Was kann bezuschusst werden?
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen für Ferienfreizeiten, die offen ausgeschrieben werden.

Wofür können Zuschüsse beantragt werden?
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen für Ferienfreizeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen mit einer Mindestdauer von 5 Tagen inklusive An- und Abreise in Form einer Pauschale in Höhe von 30,- Euro je Tag und Betreuer. Für die Berechnung der Pauschale zählen An- und Abreisetag zusammen als ein Tag. Diese Kosten sind nicht gesondert auszuweisen, so dass die Pauschale in die Gesamtfinanzierung der Ferienmaßnahme einfließen kann. Angaben zu den förderfähigen Kosten und weitere Details können Sie in den Hinweisen zu den Ferienmaßnahmen nachlesen.

Merkblatt Ferienmaßnahmen 2011
Merkblatt Ferienmaßnahmen 2011 als PDF-Dokument
Merkblatt Ferienmaßnahmen 2012
Merkblatt Ferienmaßnahmen 2012 als PDF-Dokument

Antrag stellen und weitere Informationen:
Antrag auf Förderung stellen
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