Basisstrukturen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa
Mit Partnern neue Wege gehen
In vielen Regionen Mittel-, Ost- und Südosteuropas ist die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung immer noch geprägt von persönlichen Diskriminierungen, von gesellschaftlicher Ausgrenzung und einer erschütternd rudimentären Betreuungsstruktur.
Es bleibt ihnen nach wie vor oft verwehrt, sich entsprechend ihrer Möglichkeiten zu entwickeln und in die Gesellschaft einzubringen; teilweise leben sie heute noch unter erschreckenden und oft menschenunwürdigen Bedingungen. Formen der Selbsthilfe oder des ehrenamtlichen Engagements von Menschen mit Behinderung oder ihren Angehörigen, die lange verboten waren, befinden sich erst im Aufbau.
Mittlerweile gibt es immer mehr Initiativen von Angehörigen und anderen gemeinnützigen Organisationen, die sich vor Ort und in Zusammenarbeit mit deutschen Verbänden der Behindertenhilfe und -selbsthilfe für verbesserte Lebens- und Betreuungsbedingungen für Menschen mit Behinderung oder für Menschen in sozial besonders schwierigen Situationen einsetzen. Um die weitere Entwicklung und Festigung dieser notwendigen Basisstrukturen zu sicher zu stellen, ist eine finanzielle Unterstützung zum Beispiel für Beratung, Informationsvermittlung, Stärkung der Selbsthilfe und Fortbildung dringend notwendig.
Denn neben der praktischen Arbeit dieser Initiativen, leisten die engagierten Menschen durch Aufklärung und Information auch einen wichtigen Beitrag dazu, die gesellschaftliche Anerkennung von Menschen mit Behinderung zu verbessern und ein neues, ganzheitliches Menschenbild zu etablieren.
Solidarität konkret
Broschüre „Grenzgänger“ zur Förderung von Partnerprojekten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa
In 19 osteuropäischen Ländern fördert die Aktion Mensch Projekte für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Dabei steht vor allem die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund. Die Projekte reichen von Qualifizierungsmaßnahmen in Georgien über den Aufbau von Beratungsstellen in Polen bis hin zu musiktherapeutischen Maßnahmen in Lettland.
28 beispielhafte Projekte stellt die Aktion Mensch nun in der Broschüre „Grenzgänger“ vor. In Kurzinterviews kommen Projektleiter und -initiatoren zu Wort und geben ihre persönlichen Eindrücke von der Arbeit im Ausland wieder. Die Broschüre soll über Fördermöglichkeiten informieren und motivieren, sich ebenfalls in Mittel-, Ost und Südosteuropa zu engagieren.
Die Broschüre kann kostenlos bei der Aktion Mensch per Mail unter impulsfoerderung@aktion-mensch.de bestellt werden.
Was kann bezuschusst werden?
- Startinitiativen als projektvorbereitende Maßnahmen
- Projekte, die einen nachhaltigen Strukturaufbau über einen Zeitraum von maximal 4 Jahren leisten
- projektnachbereitende Maßnahmen
- die Kontaktaufnahme deutscher Organisationen mit zukünftigen Partnern
- die gemeinsame Projektentwicklung
- der Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen und von Beratungsstrukturen, die eine eigenständige Interessenvertretung, Betreuung und Begleitung ermöglichen
- Fort- und Weiterbildungen von Mitarbeitern durch Qualifizierungsprogramme, Hospitationen und Fachkräfteaustausch sowie durch die Bereitstellung aktueller Informations- und Fachliteratur für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige sowie für Fachleute
- Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, mit der Vorbehalte gegenüber Menschen mit Behinderung abgebaut und Rechte für sie bzw. ihre Angehörigen eingefordert werden
- die Gewinnung von ehrenamtlichen und freiwilligen Mitarbeitern sowie deren Fortbildung
Wer kann eine Förderung beantragen?
Freie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland, die mit Initiativen und Organisationen aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa kooperieren.
Wofür können Zuschüsse beantragt werden?
Bezuschusst werden Projekte über einen Zeitraum von 6 bis zu 48 Monaten mit bis zu 90% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten für Personal, Honorar, Fortbildung, Sachkosten, Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten, Versicherungsgebühren und Dolmetscher. Auch Investitionen können in begrenztem Umfange gefördert werden, soweit sie den erfolgreichen Aufbau von Selbsthilfestrukturen untermauern oder fördern. Der maximale Zuschuss beträgt 40.000 Euro. Um zunächst zu prüfen, ob eine angedachte Projektpartnerschaft möglich und erfolgversprechend ist, können bis zu 5.000 Euro im Rahmen einer Startinitiative bewilligt werden. Auch für projektnachbereitende Maßnahmen können bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Weitere Details können Sie im unten stehenden Merkblatt nachlesen.
Merkblatt "Förderung zum Auf- und Ausbau von Basisstrukturen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa"
Merkblatt "Förderung zum Auf- und Ausbau von Basisstrukturen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa" als PDF-Dokument
Antrag stellen und weitere Informationen:
Antrag auf Förderung stellen
Infopaket herunterladen
Aktion Mensch fördert: Kooperationsprojekte mit folgenden Ländern:
- Belarus (Weißrussland)
- Bosnien-Herzegowina
- Bulgarien
- Estland
- Georgien
- Kosovo
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Moldawien
- Montenegro
- Polen
- Rumänien
- europäischer Teil Russlands
- Serbien
- Slowakei
- Tschechien
- Ukraine
- Ungarn





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