Barrierefrei von A - Z

Barrierefreie Einrichtungen von A wie Anbauten bis Z wie Zugangsrampe

Barrierefreiheit ist für Menschen mit Behinderung nicht allein ein Thema, wenn sie sich im öffentlichen Raum bewegen. Aktives Teilnehmen, persönliche Freizeitgestaltung, selbstbestimmte Mobilität - auch in Begegnungsstätten, Wohnheimen, Beratungsdiensten oder andere Einrichtungen können Umbauten nötig sein, um eine barrierefreie Umgebung für Menschen mit Behinderung zu schaffen.

Barrierefreie Aufzüge, breitere Türrahmen, der Bau einer Rampe, geräumige Küchen, die Installation einer Toilette für Rollstuhlfahrer, Leitsysteme für Menschen mit Seh- wie Lernbehinderungen - das sind nur einige Beispiele für mögliche Investitionsobjekte.

Was kann bezuschusst werden?

  • Die Aktion Mensch fördert behinderungsbedingte Mehrkosten wie notwendige Um- und Erweiterungsbauten etwa die Verbreiterung von Türen, den Einbau von Rampen und die Installation von barrierefreien Toiletten für Menschen mit Behinderung
  • Technische Hilfsmittel wie Aufzüge oder Leitsysteme für Sinnesbehinderte und Menschen mit Lernbehinderungen
  • Rollstuhlgerechte Straßen- und Bodenbeläge für das barrierefreie Erreichen der Einrichtung
  • Behindertengerechtes Mobiliar und Inventar wie erreichbare Lichtschalter

Wer kann eine Förderung beantragen?
Freie gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen

Wofür können Zuschüsse beantragt werden?
Bei sämtlichen baulichen Investitionen, die die Aktion Mensch nach Richtlinien fördert, gehören selbstverständlich behinderungsbedingte Aufwendungen zu den förderfähigen Kosten und werden nach den gleichen Fördersätzen wie alle anderen Aufwendungen auch gefördert.

Dies gilt auch, sofern z.B. in neuen oder bereits bestehenden Gebäuden Barrierefreiheit durch zusätzliche Maßnahmen erreicht werden muss und der Förderantrag somit ausschließlich diese Förderkosten enthält. In integrativen Einrichtungen sind nur die unmittelbar für die Herstellung der Barrierefreiheit anfallenden Kosten förderfähig.

Muss bei Wohneinrichtungen ein außergewöhnlicher technischer Ausstattungsstandard bereitgestellt werden, der über die DIN Barrierefreiheit hinausgeht, kann ein zusätzlicher Antrag für diese Kosten gestellt werden.

Förderrichtlinien des Vereins "Aktion Mensch e.V."
Förderrichtlinien des Vereins "Aktion Mensch e.V." als PDF-Dokument
Merkblatt "Investitionen"
Merkblatt "Investitionen" als PDF-Dokument

Antrag stellen und weitere Informationen:
Antrag auf Förderung stellen
Infopaket herunterladen

Aktion Mensch fördert: Barrierefreie Gestaltungen

  • Modernisierung und Umbauten, durch die der Bewegungsspielraum von Bewohnern erweitert und verbessert wird.
  • Barrierefreie Gestaltung der Räumlichkeiten von ambulanten Diensten
  • Behindertengerechte Ausstattungen in integrativen Einrichtungen
  • Barrierefreie Gestaltung von Einrichtungen zur beruflichen Qualifikation und Integration