Das wir gewinnt

Förderprogramm Barrierefreiheit für alle

Förderidee

Alle Menschen sollen aktiv an der Gesellschaft teilhaben können. Dazu  müssen alle Lebensbereiche für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen erreichbar, zugänglich und nutzbar sein.

Zielgruppe

Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms

Was die Aktion Mensch fördert:

  • Barrierefreiheit: Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar und zugänglich sind und genutzt werden können. Möglich machen dies zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit). Aber auch Gestaltung von Webseiten (digitale Barrierefreiheit) oder technische Unterstützung wie Elektro-Fahrräder für mindestens zwei Personen zur Stärkung der Mobilität von Menschen mit Behinderung (beispielsweise Rikschas oder Tandems mit E-Motor). Auch Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) gehören dazu.
  • Sensibilisierung: Die Aktion Mensch fördert auch Projekte, die Barrieren im Kopf abbauen und Bewusstsein dafür schaffen, dass Barrierefreiheit die Voraussetzung für Teilhabe ist.
  • Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen. Zum Beispiel dann, wenn Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen, um die unterschiedlichen Angebote vor Ort für alle barrierefrei und erreichbar zu machen. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt.

Wie viel gibt es:

maximal 100 % der förderfähigen Kosten
= maximal 5.000 €

Laufzeit:

bis zu einem Jahr

Finanzierungsmittel:

Bei Kosten bis zu 5.000 € ist kein eigenes Geld notwendig.

Anforderungen an die Mikroförderung:

  • Pro Projekt-Partner wird nur ein Projekt pro Jahr bewilligt. Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können jedoch für jede dieser Einrichtungen oder Dienste eine Projektförderung beantragen. Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs.
  • Die Gesamtkosten betragen maximal 15.000 €.
  • Bauliche Barrierefreiheit: Abhängig vom Vorhaben gilt DIN 18040-1 oder DIN 18040-2.
  • Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.
  • Unterstützung der Mobilität von Menschen mit Behinderung (als Bei- oder Mitfahrer*in)
  • Das Fahrrad ist mit einem Elektro-Motor ausgestattet.

Förderfähige Kosten:

  • Anschaffungen zur Herstellung der Barrierefreiheit
  • Bauten/Umbauten
  • technische Gebrauchsgegenstände
  • Honorarkosten für Gebärdensprach-/Schriftdolmetscher*innen
  • Gestaltung barrierefreier Webseiten

 

Was die Aktion Mensch fördert:

  • Barrierefreiheit: Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar und zugänglich sind und genutzt werden können. Möglich machen dies zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit). Aber auch Gestaltung von Webseiten (digitale Barrierefreiheit) oder technische Unterstützung wie Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) gehören dazu.
  • Sensibilisierung: Die Aktion Mensch fördert auch Projekte, die Barrieren im Kopf abbauen und Bewusstsein dafür schaffen, dass Barrierefreiheit die Voraussetzung für Teilhabe ist.
  • Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen. Zum Beispiel dann, wenn Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen, um die unterschiedlichen Angebote vor Ort für alle barrierefrei und erreichbar zu machen. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt.

Wie viel gibt es:

  • bis zu 90 % der Personal-/Honorar-/ Sach- und Investitionskosten = maximal 400.000 €
  • bis zu 90 % der Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit = maximal 50.000 €

Laufzeit:

bis 5 Jahre

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mind. 10 % der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
    • Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Projektförderung:

  • Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Honorarkosten
  • Sachkosten
  • Investitionen (projektbezogen bis max. 10 % der Gesamtkosten)
  • Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit

Zusatzinfo: Honorierung von Werkstattmitarbeitenden

 

Was die Aktion Mensch fördert:

Ausbau ambulanter Angebote zum Beispiel:

  • Büro für leichte Sprache
  • Prüfdienst der Barrierefreiheit
  • Wohnraumberatung

Wie viel gibt es:

  • maximal 90 % der förderfähigen Kosten = maximal 200.000 €

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
    • Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Anschubförderung:

  • Personalkosten: Es ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
  • Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
  • Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
  • Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des Zuschusses verpflichtet.

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr

 

Was die Aktion Mensch fördert:

Aufbau neuer ambulanter Angebote zum Beispiel:

  • Büro für leichte Sprache
  • Prüfdienst der Barrierefreiheit
  • Wohnraumberatung

Wie viel gibt es:

  • maximal 90% der förderfähigen Kosten = maximal 400.000 €

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
    • Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Anschubförderung:

  • Personalkosten: Es ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 % einer Vollzeitstelle vorzusehen.
  • Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
  • Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
  • Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 % des Zuschusses verpflichtet.

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 € pro Jahr

 

Was die Aktion Mensch fördert:

  • Barrierefreiheit: Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar und zugänglich sind und genutzt werden können. Möglich machen dies zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit) oder technische Unterstützung wie Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit).

Wie viel gibt es:

  • maximal 40 % der förderfähigen Kosten = maximal 250.000 €
  • bei umfassender Barrierefreiheit maximal 50 % der förderfähigen Kosten = maximal 300.000 €

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
    • Darlehen
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Investitionsförderung:

  • Barrierefreiheit bei vorhandenen Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, wesentliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar (mindestens Zugangsbereich und Beratungs-, Veranstaltungs- oder Gruppenraum sowie WC).
  • Barrierefreiheit bei neuen oder grundsanierten Immobilien, wenn bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 zugänglich und nutzbar.
  • Umfassende Barrierefreiheit, wenn bis zu 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar.

Förderfähige Kosten:

  • Neu/-Umbau, Erweiterung zu einem barrierefreien Umfeld
  • Ausstattung/ Inventar

 

Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:

  • Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/ bisherigen Arbeit
  • Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln (zum Beispiel Spenden-Aktionen und Benefiz-Veranstaltungen)
  • Fachveranstaltungen
  • Schulische Maßnahmen, die nicht eindeutig außerhalb des Unterrichts stattfinden
  • Veranstaltungen mit tagespolitischer Ausrichtung
  • Mehr als zwei Anschubförderungen aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern für den Aufbau neuer Dienste an einem Standort
  • Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer
  • Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer, deren Arbeit mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst

Mikroförderung

  • Förderkindergärten, Förderschulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und sakrale Räumlichkeiten
  • Immobilien, die vor weniger als fünf Jahren von der Aktion Mensch gefördert wurden, können nicht gefördert werden

Investitionsförderung

  • Förderkindergärten, Förderschulen, stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und sakrale Räumlichkeiten
  • Tagesförderstätten und tagesstrukturierende Angebote, wenn die Nutzer ihren Alltag nicht in unterschiedlichen räumlichen Umgebungen und
    sozialen Umfeldern - also in mehreren Milieus - verbringen können
  • Eine zweite Förderung einer Immobilie ist nicht möglich. Ausnahmen siehe "Hinweise zur Mehrfachförderung"
  • Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind. Ausnahmen siehe „Abgrenzung von Projekten und Vorhaben“ 
  • Vorhaben von Trägern in ihrer Eigenschaft als Betreuungsverein gemäß § 1908 f BGB sind nicht förderfähig. Ausnahmen sind bauliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit an Immobilien von Betreuungsvereinen.

Noch mehr Barrierefreiheit

Eine Legorampe vor einer Stufe. Im Anschnitt ist ein Rollstuhlreifen zu sehen, der über die Rampe rollt.

#1BarriereWeniger

Für weniger Barrieren im öffentlichen Raum: Wir fördern Ideen, die von unseren gemeinnützigen Projekt-Partnern in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Privatwirtschaft oder öffentlich-rechtlichen Institutionen umgesetzt werden.
Ein Mann sitzt an einem Laptop und lacht.

Barrierefreie Webseiten

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