Merkblatt "Kinder- und Jugendhilfe"

(Stand: 01.01.2010)

Ziel der Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist die nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in deren unmittelbarem Gemeinwesenbezug sowie die Unterstützung ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Die Förderung konzentriert sich auf Projekte mit Impulsen, die für die lokale Ebene von Nutzen sind. Entscheidungen der Aktion Mensch über eine Förderung von Vorhaben orientieren sich u.a. an den regionalen Bedarfslagen und werden unter qualitativen Gesichtspunkten gefällt.

Die Aktion Mensch kann den Auf- und Ausbau von Infrastrukturen befristet fördern, wenn eine Nachhaltigkeit und die Übernahme der Aufwendungen durch öffentliche oder freie Träger zu erwarten ist. Für infrastrukturbildende Maßnahmen gelten im Hinblick auf Kostenarten, Dauer und Höhe der Förderung die Regeln der Starthilfeförderung (s. Merkblatt "Starthilfe").

I. FÖRDERSPEKTRUM

Förderfähig sind insbesondere folgende Projekte:

  1. Prävention, Aufklärung, Persönlichkeitsbildung,
  2. Förderung der Erziehung in der Familie,
  3. Inklusion bzw. Integration junger Menschen mit und ohne Behinderungen,
  4. Vorhaben zugunsten junger Menschen mit Migrationshintergrund,
  5. Vorhaben zur Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit,
  6. Vorhaben zur Gestaltung sozialer Nahräume,
  7. Vorhaben zur Vernetzung benachbarter Aufgabenfelder und Institutionen,
  8. Förderung des sozialen Engagements sowie Qualifizierung haupt- und ehrenamtlicher Kräfte,
  9. Evaluation mit unmittelbaren Erkenntnissen für die soziale Arbeit.

II. FÖRDERFÄHIGEN KOSTEN

  1. Förderfähig sind folgende Kosten, die unmittelbar durch das Projekt ausgelöst werden:
    1. a) Personalkosten,
    2. b) Honorarkosten,
    3. c) Sachkosten,
    4. d) Investitionskosten für Einrichtung und Ausstattung,
    5. e) Investitionen ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen und nur, wenn sie unmittelbar durch das Projekt ausgelöst und im Projektantrag enthalten sind
  2. Personalkostenzuschüsse können in dem Umfang, in dem Mitarbeiter in dem zu fördernden Projekt tätig sind, gewährt werden für
    1. a) bisher nicht beschäftigte Mitarbeiter,
    2. b) Arbeitszeitaufstockung bereits beschäftigter Teilzeitmitarbeiter,
    3. c) bereits beschäftigte Mitarbeiter,
    Bei der Beantragung von Personalkostenzuschüssen ist vom Antragsteller die "Rechtsverbindliche Erklärung zur Förderung von Personal" (innerhalb der Antragsbestätigung) zu unterzeichnen.
  3. Der Berechnung der Personalkosten sind pauschalierte Beträge entsprechend der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Tabelle der Aktion Mensch zugrunde zu legen. (www.aktion-mensch.de).
  4. Honorarkosten werden bis zur Höhe der Honorarsätze des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge gefördert (www.aktion-mensch.de).

III. FÖRDERHÖHE

  1. Öffentliche Mittel sind von den Gesamtkosten abzuziehen. Die danach verbleibenden Kosten sind Berechnungsgrundlage für die Eigenmittel und den Zuschuss.
  2. An den förderfähigen Gesamtkosten von Projekten gemäß der Ziffern I. 1. bis 9. kann sich die Aktion Mensch mit Zuschüssen von bis zu 70% der förderfähigen Gesamtkosten zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 20% auf den Zuschuss beteiligen.
  3. An Investitionen nach Ziffer II. 1. d) und e) kann sich die Aktion Mensch in der Regel mit Zuschüssen von bis zu 30% der förderfähigen Gesamtkosten beteiligen.
  4. An behinderungsbedingten Mehrkosten kann sich die Aktion Mensch mit Zuschüssen von bis zu 70% der förderfähigen Gesamtkosten beteiligen.
  5. Ehrenamtliche Leistungen können bis zu 10% der förderfähigen Gesamtkosten anerkannt werden, sofern die Gesamtkosten 50.000 € nicht übersteigen (s. Antragsformular).
  6. Leistungen nach § 34 SGB IX "Teilhabe am Arbeitsleben" für im Projekt eingesetzte Mitarbeiter müssen als Eigenmittel des Trägers ausgewiesen werden.
  7. Der Höchstzuschuss für ein Projekt beträgt inklusive Verwaltungskostenpauschale 250.000 € für die gesamte Laufzeit.

IV. FÖRDERZEITRAUM

Die Dauer eines Projekts beträgt maximal 3 Jahre. Für die Förderung von infrastrukturbildenden Maßnahmen der Starthilfe gilt ein Förderzeitraum von bis zu 4 Jahren (s. Merkblatt "Starthilfe"). Nach Antragstellung und vor einer Bewilligung können Projekte nur auf eigenes Risiko begonnen werden.

V. FÖRDERRICHTLINIEN

Im Übrigen gelten die Förderrichtlinien der Aktion Mensch in der bei Eingang des Förderantrags gültigen Fassung.

Bonn, den 01.01.2010