Projektförderung

Was kann bezuschusst werden?

Alle gute Ideen für Kinder und Jugendliche aus der Liste der möglichen Projektthemen, - siehe Kasten - die einen lokalen Bezug haben und vor Ort das Angebot erweitern.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Freie gemeinnützige Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und Behindertenselbsthilfe, die über eine Anerkennung gemäß §75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes verfügen oder diese zumindest beantragt haben.

Wofür können Zuschüsse beantragt werden?

Zuschüsse bis zu 70% für Projekte bis zu 36 Monaten Dauer können bewilligt werden für Honorarkosten sowie für projektbezogene Personal- und Sachkosten. Die Zuschussobergrenze beträgt 250.000 Euro. Weitere Details können Sie im unten stehenden Merkblatt nachlesen.

Merkblatt "Kinder- und Jugendhilfe"
Merkblatt "Kinder- und Jugendhilfe" als PDF-Dokument

Antrag stellen und weitere Informationen:

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Spektrum der Förderung Kinder- und Jugendhilfe

  • Jugendsozialarbeit
  • Prävention
  • Aufklärung
  • Persönlichkeitsbildung
  • Förderung der Erziehung in der Familie
  • Inklusion bzw. Integration junger Menschen mit und ohne Behinderungen
  • Vorhaben zugunsten junger Menschen mit Migrationshintergrund
  • Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit
  • Gestaltung sozialer Nahräume
  • Vernetzung benachbarter Aufgabenfelder und Institutionen
  • Förderung des sozialen Engagements
  • Qualifizierung haupt- und ehrenamtlicher Kräfte
  • Evaluation mit unmittelbaren Erkenntnissen für die soziale Arbeit