Förderprogramm Inklusion

Die Aktion Mensch fördert im Rahmen eines zeitlich befristeten Förderprogramms Projekte und Initiativen, die vor Ort unterschiedliche Akteure aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (u.a. aus Sozialwesen, Wirtschaft, Kultur, öffentlichen Institutionen) vernetzen. So soll das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglicht und damit die Umsetzung von Inklusion im Alltag in den regionalen Lebensweltbezügen vorangetrieben werden. Ziel des Förderprogramms ist die Schaffung von Vernetzungsstrukturen. Die Handlungsfelder sind

  • Arbeit
  • Bildung
  • Freizeit
  • Wohnen
  • Barrierefreiheit

Vorlauf- und Planungsaktivitäten

Vorlauf- und Planungsaktivitäten werden mit bis zu 15.000 Euro gefördert. Sie dienen dazu, im Rahmen der Planung und Vorbereitung eines Inklusionsprojektes z.B. die passenden Partner zu finden, das Interesse für Inklusion vor Ort zu wecken und Wissen auszutauschen. Ziel ist die Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts und die Vorbereitung eines Kooperationsvertrages zur lokalen Umsetzung von Inklusion. Der Förderzeitraum für Vorlauf- und Planungsaktivitäten umfasst maximal 12 Monate. Inklusionsprojekte können jedoch auch ohne durch die Aktion Mensch geförderte Vorlauf- und Planungsaktivitäten beantragt werden.

Fördervoraussetzungen für die Vorlauf- und Planungsaktivitäten sind:

  • Ansatz und Anliegen des späteren Inklusionsprojektes sind erkennbar.
  • Ein frei gemeinnütziger Antragsteller plant eine Kooperation mit mindestens zwei feststehenden oder potentiellen Partnern, die benannt werden und bei denen grundsätzlich Interesse besteht; davon einer außerhalb der Behindertenhilfe.
  • Die Vorlauf- und Planungsaktivitäten – z.B. Zukunftskonferenz, Vernetzungsforen usw. – verfolgen die Idee des späteren Inklusionsprojektes. Die eingesetzten Mittel und Methoden müssen erläutert sein.
  • Die Ziele beziehen sich auf mindestens eines der Handlungs- und Themenfelder Arbeit, Wohnen, Bildung, Freizeit, Barrierefreiheit. Mindestens ein Themenfeld muss fokussiert werden.
  • Region und Einzugsbereich sind soziologisch konkret beschrieben.
  • Die Teilnahme von Menschen mit Behinderung an der Planung, Durchführung und Nachbereitung ist gesichert.
  • Das geplante Projekt ist für die avisierte Zielgruppe barrierefrei umzusetzen.

Inklusionsprojekte

Das Förderprogramm Inklusion beginnt am 1.Januar 2012. Ziel ist es Vernetzungsstrukturen konkret zu schaffen und Aktivitäten in den Themenbereichen Arbeit, Wohnen, Bildung, Freizeit, Barrierefreiheit anzustoßen und zu realisieren. Die Zusammenarbeit von Organisationen, die aus der Behindertenhilfe kommen und solchen Initiativen z.B. aus dem Sozialwesen, Wirtschaft oder Sport, die bislang in diesem Bereich nicht tätig waren oder sind, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung durch die Aktion Mensch. Freie gemeinnützige Organisationen können Anträge stellen. Hierfür stehen pro Projekt bis zu 250.000 Euro über maximal drei Jahre zur Verfügung.

Fördervoraussetzungen:

  • Beteiligung von Menschen mit Behinderung an Planung, Durchführung und Auswertung des Projekts
  • Die durch das Projekt geförderten Arbeitsplätze sind für Menschen mit und ohne Behinderung zugänglich zu machen
  • Barrierefreiheit hinsichtlich der baulichen, sprachlichen und medialen Zugänglichkeit
  • Neben dem Antragsteller sind mindestens zwei Kooperationspartner einzubinden, davon mindestens ein Partner außerhalb der Behindertenhilfe
  • Entwurf eines Kooperationsvertrages zwischen den beteiligten Projektpartnern
  • Stellungnahme durch den lokalen Behindertenbeirat und/oder einer Fachbehörde auf lokaler Ebene zum Projekt und seinem regionalen Bedarf
  • Region und Einzugsbereich sind soziologisch konkret beschrieben.

Merkblatt "Förderprogramm Inklusion"
Merkblatt "Förderprogramm Inklusion" als PDF-Dokument