Prinzipien
Wen fördert die Aktion Mensch?
Die Förderung der Aktion Mensch unterstützt Vorhaben von freien gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen für:
- Menschen mit Behinderung
- Menschen in besonderen Lebensverhältnissen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
- Kinder und Jugendliche
Unterstützung für Viele
Die Aktion Mensch möchte mit ihrer Förderung eine möglichst breite Wirkung erzielen und viele Menschen gleichzeitig erreichen. Der Weg dorthin führt über freie gemeinnützige Träger, die sich in der sozialen Arbeit engagieren.
Privat-gewerbliche Organisationen, öffentlich-rechtliche Institutionen und Privatpersonen können von der Aktion Mensch nicht gefördert werden.
Engagement und Eigenverantwortung
Das soziale Engagement zu stärken und die Eigenverantwortung der Aktiven wach zu halten sind zwei Seiten einer Medaille. Deshalb bleibt eine Förderung durch die Aktion Mensch zeitlich begrenzt und setzt immer eine Eigenbeteiligung der Antragsteller voraus. So werden Abhängigkeiten vermieden und die Förderung der Aktion Mensch bleibt offen für neue Ideen und innovative Entwicklungen.
Regeln und Richtlinien der Aktion Mensch
Die Grundlagen für eine transparente und verbindliche Förderpolitik bilden die jeweils aktuellen Richtlinien und Merkblätter der Aktion Mensch. In ihnen sind die formalen Kriterien und qualitativen Voraussetzungen für die Fördermöglichkeiten insgesamt (Richtlinien) und für das Förderspektrum im Einzelnen (Merkblätter) festgelegt.
Jeder Antrag hat eine Chance
Jeder Antrag auf eine Förderung, der inhaltlich überzeugt und den Förderrichtlinien der Aktion Mensch entspricht, hat eine Chance, bewilligt zu werden. Aufgrund begrenzter Fördermittel kann nicht jeder Antrag, der formal den Richtlinien entspricht, bewilligt werden. Anträge, die konzeptionell in Details nicht überzeugen, können nach Überarbeitung nochmals vorgelegt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Frühstmöglichster Beginn eines Vorhabens
Eigentlich versteht es sich von selbst: erst muss ein Antrag auf einen Zuschuss gestellt sein, dann darf ein Vorhaben begonnen werden. Vor Bewilligung begonnene Vorhaben laufen auf eigenes Risiko. Darüber hinaus gilt: in einigen Bereichen darf ein Projekt erst nach der Bewilligung begonnen werden; wenn dies der Fall ist, finden Sie einen Hinweis im entsprechenden Merkblatt oder den Förderbestimmungen.
Beantragte Zuschüsse - reale Kosten
Wird ein Vorhaben gefördert, beteiligt sich die Aktion Mensch mit Pauschalen oder anteilig mit einem festen Prozentsatz an den real entstehenden Kosten. Im letzteren Falle ist die Fördersumme an die tatsächlichen Ausgaben gebunden, sind sie geringer, reduziert sich die Förderung anteilig.
Zum guten Schluss
Der erfolgreiche Abschluss eines Vorhabens beinhaltet einen Bericht über den Verlauf und die Nachweise aller Ausgaben bei der Aktion Mensch zur Prüfung und endgültigen Abrechnung.






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