Wie stelle ich den Antrag?
1. Wer kann Anträge stellen?
Die Aktion Mensch fördert nur freie gemeinnützige Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe, der Hilfe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie der Kinder- und Jugendhilfe.
Nicht gefördert werden insbesondere
- natürliche Personen, gewerbliche Organisationen und öffentliche Institutionen
- Organisationen, die von einzelnen Personen oder der öffentlichen Hand dominiert werden,
- Organisationen, die das Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB generell außer Kraft setzen,
- Immobilien-Investitionen von Organisationen, die bei Auflösung ihr Restvermögen nicht einer freien gemeinnützigen Organisation zukommen lassen,
- grundsätzlich stationäre und teilstationäre Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag gemäß Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) mit den Pflegekassen abgeschlossen haben,
- Werkstätten für behinderte Menschen in den alten Bundesländern.
Es werden keine Vorhaben gefördert
- die vor Antragstellung begonnen wurden,
- die durch Lotterie "GlücksSpirale", die Stiftung Deutsches Hilfswerk oder mit Lotto/Toto-Mitteln gefördert werden.
2. Antragstellung online
Seit 2007 wird der gesamte Prozess der Antragstellung durch modernste und barrierefreie Internet-Technik unterstützt. Der Antragsteller füllt sämtliche Anträge an die Aktion Mensch direkt im Internet aus und leitet sie nach Fertigstellung an die antragsannehmende Stelle weiter.
3. Zugang zur Online Antragstellung
Förderung für Projekte, Starthilfen und Investitionen in der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendhilfe
4. Ablauf der Antragstellung
Nach Anmeldung am Antragstellungssystem wird der Antragsteller durch alle Schritte der Antragstellung bis hin zur Absendung des Antrags schrittweise hindurchgeleitet.
Die Einzelschritte der Antragstellung sind von der Wahl des Förderbereiches abhängig und unterscheiden sich entsprechend. Der Antragsteller wird durch erläuternde Hinweise unterstützt. Die Antragstellung kann unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Auf vom Antragsteller einzureichende Unterlagen wird im Verlauf der Antragstellung hingewiesen.
Nach Fertigstellung und Absenden des Antrages wird der Antrag an die zuständige antragsannehmende / -bearbeitende Stelle weitergeleitet. In elektronischer Form vorhandene Dokumente können dem Antrag als Anlage angefügt werden. Die Postanschrift für die unterschrieben einzusendende Antragsbestätigung (ggf. ergänzt um weitere Unterlagen) wird angezeigt.
Nach erfolgreichem Absenden des Antrages erhält der Antragsteller eine entsprechende Bestätigung per E-Mail.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!





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